Kirchenvorstandswahl

Miteinander Gemeinde leiten. Darum geht es im Kirchenvorstand. In ihm beraten und entscheiden gewählte und berufene Ehrenamtliche gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Hauptberuflichen. In rund 1.500 bayerischen evangelisch-lutherischen Kirchengemeinden mit rund 12.000 Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorstehern lenken sie die Geschicke der Ortsgemeinde und beteiligen sich an der Leitung der Kirche.

Nach dem Jahr 2018 stehen in diesem Jahr wieder Kirchenvorstandswahlen in unserer Landeskirche an. In 1.500 Kirchengemeinden sind mehr als zwei Millionen stimmberechtigte Gemeindeglieder zur Wahl aufgerufen. Die Wahl findet am Sonntag, 20. Oktober 2024 statt. Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet hat und konfirmiert ist. Voraussetzung für die Wählbarkeit ist die Vollendung des 18. Lebensjahres am Wahltag.

 Zuständig für die Vorbereitung der Wahl ist der Vertrauensausschuss. Diesem gehören an:  Pfarrer Andreas Sauer (Vorsitzender), Andreas Sucker (Vertrauensperson), Brigitte Paulus, Sigrid Schütz, Reinhold Teufel, Gerhard Heubeck, Hans-Jürgen Raber

 Weiter Informationen folgen im nächsten Gemeindebrief. Auch Sie können sich beim Vertrauensausschuss melden, wenn Sie sich für den  Kirchenvorstand bewerben wollen oder jemanden vorschlagen wollen.